Taxonomie-Verordnung: Bürokratiemonster vermeiden

Taxonomie-Verordnung: Bürokratiemonster vermeiden
Mit der Taxonomie-Verordnung will die EU den „European Green Deal“ umsetzen. Das bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft. (Foto: S. Hermann & F. Richter/Pixabay)
14.01.2022 | Redaktion Autoland

Mit dem European Green Deal soll Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen und weitestgehend schadstofffreien Kontinent werden. Ein wesentliches Lenkungsinstrument zum Erreichen dieser Ziele ist die sogenannte Taxonomie-Verordnung. Welche Auswirkungen damit für die Gesamtwirtschaft verbunden sind, war ein Thema des Jahresauftakt-Pressegespräches der IHK Chemnitz.

Im engeren Sinne umfasst die Taxonomie-Verordnung den Komplex nachhaltiger Finanzierungen. Sie soll Anlegern helfen, besser einzuschätzen, welche wirtschaftlichen Aktivitäten einen Beitrag zu Klima- und Umweltschutz leisten. Erklärtes Ziel der Taxonomie ist neben der Schaffung von Transparenz, Kapital in als nachhaltig definierte Wirtschaftsbereiche umzulenken. Christoph Neuberg, Geschäftsführer Standortpolitik und ab Juli 2022 neuer Hauptgeschäftsführer der IHK Chemnitz, wies darauf hin, dass mit dieser Verordnung auch ein „Durchsickerungseffekt“ der Berichtspflichten für den zuliefernden produzierenden Mittelstand verbunden sei, ähnlich den Auswirkungen des Lieferkettengesetzes.

Industrielle Basis erhalten

Für die IHK Chemnitz stehen Klima- und Umweltschutz außer Frage. Jedoch dürfen die damit verbundenen Anforderungen nicht zu einem Bürokratiemonster ausarten. Die Kammer setzt sich deshalb für eine ausgewogene Umsetzung des Green Deal ein, die die Wertschöpfung in Deutschland und der EU sichert, Anreize und Innovation in den Vordergrund stellt, unternehmerische Vorgaben handhabbar hält, die Wettbewerbsposition der deutschen Unternehmen global stärkt und somit die Abwanderung von Produktion und Investitionen in Drittstaaten mit weniger strengen Auflagen verhindert. 

Noch mehr Berichtspflichten

Die mit der Taxonomie einhergehenden Berichtspflichten bedeuten einen erheblichen Zuwachs an Bürokratie für die Unternehmen. Darüber hinaus wird die Verordnung viele Betriebe zu erheblichen Anpassungen ihres Berichtswesens zwingen – und mittelbar auch zu Anpassungen ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten. Fraglich bleibt indes, inwieweit damit die angestrebten klima- und umweltpolitischen Effekte tatsächlich erreicht werden. Denn in der Praxis lässt sich wirtschaftliche Tätigkeit oft nicht trennscharf in nachhaltig und nicht nachhaltig einteilen. Alternativlos energieintensive Branchen könnten aus der Union gedrängt werden – und mit ihnen auch Zukunftstechnologien. Beispielsweise tragen viele heute noch emissionsintensive Branchen zur Herstellung von Klimaschutztechnologien bei. Auch für sie könnte eine ohne Augenmaß umgesetzte Taxonomie das Aus sein.

Die Taxonomie-Verordnung ist bereits seit Juli 2020 in Kraft und greift seit dem 1. Januar 2022 für große kapitalmarktorientierte Unternehmen (mit mehr als 500 Arbeitnehmern) und für Finanzunternehmen.

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